Kleingartenverein Nord West 63 Am Kapuzinerhölzl
KleingartenvereinNord West 63 Am Kapuzinerhölzl

Fördermitglied werden 

Aufnahmestopp!

 

Da wir innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Bewerbungen erhalten haben, müssen wir die Aufnahme weiterer Fördermitglieder leider wieder einstellen.

BEWERBUNGSSCHREIBEN

Wenn du dich bis hierhin durchgelesen hast, scheinst du wirklich an einem Garten interessiert zu sein. Dann möchten wir dich bitten, uns eine persönliche und keine CHAT-GBT-Bewerbung zu schicken.

 

Darin steht, wer du bist, was du so beruflich machst, ob du verheiratet bist und/oder Kinder hast, wo du wohnst usw. 

- Warum möchtest du einen Garten?

- Wieviel Zeit denkst du pro Woche in deinem Garten zu verbringen?

- Kommst du auch im Winter oder nur zur Gartenzeit?

- Würdest du auch bei Gemeinschaftsprojekten, Heckenschnitt, Festaufbau, Flohmarkt mithelfen, Kuchen oder Salate spenden?

- Hast du schon Erfahrung mit gärtnern?

- Warum unsere Anlage und nicht eine der einhundert anderen in München?

 

Wir freuen uns auf deinen Brief oder die Email, den wir natürlich absolut vertraulich behandeln und der uns bei der Auswahl der neuen Vereinsmitglieder eine wertvolle Hilfestellung sein kann.

 

KGV-NW-63

c/o Kanzlei Dürckheim

Dachauer Str. 140c

80637 München

 

oder

 

m.helmbrecht (at) kgv-nw63.de (Fördermitgliedsbeauftragte)

 

Nur Fördermitglieder, eingetragene Ehepartner und Mitglieder der Familienliste können einen Garten bekommen.

 

Fördermitglieder müssen mindestens ein Jahr auf der Liste stehen.

 

Die Wartzezeiten betragen derzeit rund 3-4 Jahre.

 

Es ensteht für Fördermitglieder kein Anspruch auf einen Garten oder die Einhaltung einer Reihenfolge.

Es steht dem Vorstand und auch den Fördermitgliedern frei, die Fördermitgliedschaft jederzeit zu kündigen. Gezahlte Beiträge werden als Förderbeiträge im Kündigungsfall nicht erstattet.

 

Fördermitglieder zahlen jährlich im Voraus für das kommenden Jahr einen Beitrag in Höhe von 60,00 EUR an den Verein.

Im Jahr der Aufnahme werden deshalb zwei Beträge (120,00) fällig, einen für das laufende Jahr der Aufnahme (Jahr 1) und einen für das kommende Jahr (Jahr 2). 

Im Jahr das dem Aufnahmejahr (Jahr 2) folgt, wird der im Voraus für das kommenden Jahr (Jahr 3) zu entrichtende Beitrag erneut bis spätestens zum 15.September fällig.

 

Nicht fristgerechte Zahlung löst die Fördermitgliedschaft auf und führt zur unvermeitlichen Streichung von der Förderliste. So steht es im Antrag auf Fördermitgliedschaft.

 

 

Gartenvergaben uudn Aufnahme von Fördermitgliedern: In der Satzung und im Antrag steht: Der Vorstand (also alle 9 Mitglieder) entscheiden gemeinsam, wer am zum Verein besten passt. Um das heraus zu finden, wollen wir alle Bewerber persönlich kennen lernen. Dazu haben wir eine Fördermitgliedsbeauftragte installiert, Martina Helmbrecht.

 

 Im Generalpachtvertrag von 1991 ist zudem geregelt, dass sich in der Anlage NW 63 nur Personen aus bestimmten Stadtbezirken zugelassen werden, die im Umfeld der Anlage ansässig sind. Eine Karte dazu werden wir zeitnah auf der Homepage veröffentlichen.

 

Es handel sich um die Stadtbezirke: 37 Obermenzig, 23 Allach Untermenzing, 10 Moosach und 9 Neuhausen Nymphenburg. 

Mit eingetragen auf dem Pachtvertrag, als zweite Person, können nur Ehe/ oder Partner oder andere Verwandte, die einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Mitglied im zugelassensenem Stadtbezikrk haben.

 

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© KGV Nord West 63 Am Kapuzinerhölzl Alle Fotos: (C) Dürckheim, Schneider, Strittmatter. Weitergabe und Verwendung bitte nur mit schriftlicher Genehmigung, Danke! 11-03-2026