NW-63 in Zahlen

Gegründet: 1964

Gärten: 192

Ordentliche Mitglieder: 192 (03/2026)

Durchschnittl. Gartengröße: 300 m2

Geschätzte Fläche insgesamt: 6,8 ha

 

Vereinsvorstand seit 28.03.2026

1. Vorsitzende: Marion Simon email (at) kgv-nw63.de

 

2. Vorsitzender: Constantin Dürckheim, duerckheim (at) kgv-nw63.de

 

1. Kassiererin: Vera Petkovic, 1.kassier (at) kgv-nw63.de

 

2. Kassierer: Marcel Preuß, m.preuss (at) kgv-nw63.de

 

1. Schriftführerin: seit 10.03.2026 unbesetzt: vertreten vom 

2. Schriftführer: Jochen Strittmatter, j.strittmatter (at) kgv-nw63.de

 

1.  Beisitzer: Peter Schneider

 

2.  Beisitzerin: Doris Kurtenbach, d.kurtenbach (at) kgv-nw63.de

 

3.  Beisitzerin: Martina Helmbrecht, m.helmbrecht (at) kgv-nw63.de       (Fördermitgliedsbeauftragte)

 

Gerne stehen die Mitglieder des Vorstandes bei Fragen zum Verein und Garten zur Verfügung. Aber bitte beachten Sie, dass die Vorstände ausschließlich in ihrer Freizeit für den Verein ehrenamtlich, das heisst untgeltlich, tätig sind. Von telefonischer Kontaktaufnahme bitten wir abzusehen und soweit möglich persönlich oder per Email vorstellig zu werden.

 

Anfragen und Anträge bitte wie gewohnt zur Gartensaison (von März mit Oktober), jeden 1. und 3. Freitag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Vereinshütterl (außer an Feiertagen).

 

Bewerbungen, Einwendungen gegen Begehungsmitteilungen bitte immer schriftlich an:

Kleingartenverein NW-63,

c/o KANZLEI DÜRCKHEIM

Dachauer Str. 140 C

80637 München

 

Zu den Sprechzeiten am 1. oder 3. Freitag im Monat könnten neben den üblichen Anfragen, Beschwerden und Anträgen auch einmal kleine Aufmerksamkeiten (ein selbstgebackener Kuchen zum Beispiel oder eine paar Schnittchen) als Ehrenlohn für die ganzen Vorstands-Arbeiter abgegeben werden ;-)

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Die Fördermitgliedschaft

Als Förderer des Vereins (sog. Fördermitglied) wirst du auf die Warteliste für einen Kleingarten aufgenommen. Du bist damit nicht Mitglied des vereins im Sinne der Satzung. Alle rechte und Pflichten der Satzung gelten nur für ordentliche Mitglieder.  Erst mit Abschluss des Pachtvertrages wirst du Mitglied im Stadtverband München und stimmberechtigtes Mitglied in deinem Kleingartenverein.

 

Über die Aufnahme auf die Liste der Förderer des Vereins entscheidet der Vereinsvorstand anhand deiner Bewerbung und einem persönlichen Gespräch.

 

Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit von beiden Seiten formlos beendet werden. Sie erlischt, wenn nicht bis spätestens zum 30.09. des laufenden Jahres der Beitrag für das kommende Jahr bezahlt wurde. Eine Erinnerung oder Mahnung erfolgt nicht. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

Satzung NW-63

Stimmberechtigtes Mitglied im Verein und Verband durch Pachtvertrag (1. Person)

Als Vereinsmitglied (Fördermitglied) wirst du, als zuerst genannten Person, mit Abschluss des Pachtvertrages gleichzeitig Mitglied im Stadtverband München und stimmberechtigtes Mitglied in deinem Kleingartenverein.

Zur Frage der Vertretung des Vereins:

Die Vereinsverwaltung wird vom Vorstand gemeinsam und nach sorgfältiger Absprache und in demokratischer Abstimmung erledigt.

 

Die Vertretung des Vereins rechtsverbindlich nach außen erfolgt laut unserer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder, worunter immer die 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss. (vgl. § 11 Nr. 2 iVm § 11 Nr. 1 Satzung) Der Verein wird immer durch 2 Personen gemeinsam vertreten.

 

Marion Simon (1. Vorsitzende) und/oder Constantin von Dürckheim (2. Vorsitzender) gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes (Schriftführer/Kassier/Beisitzer). (vgl. § 11 Nr. 2 iVm § 11 Nr. 1 Satzung)

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© KGV Nord West 63 Am Kapuzinerhölzl Alle Fotos: (C) Dürckheim, Schneider, Strittmatter. Weitergabe und Verwendung bitte nur mit schriftlicher Genehmigung, Danke! 11-03-2026