Kleingartenverein Nord West 63 Am Kapuzinerhölzl
KleingartenvereinNord West 63 Am Kapuzinerhölzl

NW-63 in Zahlen

Gegründet: 1964

Gärten: 192

Ordentliche Mitglieder: 192 (03/2026)

Durchschnittl. Gartengröße: 300 m2

Geschätzte Fläche insgesamt: 6,8 ha

 

Vereinsvorstand seit 28.03.2026

1. Vorsitzende: Marion Simon email (at) kgv-nw63.de

 

2. Vorsitzender: Constantin Dürckheim, duerckheim (at) kgv-nw63.de

 

1. Kassiererin: Vera Petkovic, 1.kassier (at) kgv-nw63.de

 

2. Kassierer: Marcel Preuß, m.preuss (at) kgv-nw63.de

 

1. Schriftführerin: seit 10.03.2026 unbesetzt: vertreten vom 

2. Schriftführer: Jochen Strittmatter, j.strittmatter (at) kgv-nw63.de

 

1.  Beisitzer: Peter Schneider

 

2.  Beisitzerin: Doris Kurtenbach, d.kurtenbach (at) kgv-nw63.de

 

3.  Beisitzerin; Martina Helmbrecht, m.helmbrecht (at) kgv-nw63.de

 

Gerne stehen die Mitglieder des Vorstandes bei Fragen zum Verein und Garten zur Verfügung. Aber bitte beachten Sie, dass die Vorstände ausschließlich in ihrer Freizeit für den Verein ehrenamtlich, das heisst untgeltlich, tätig sind. Von telefonischer Kontaktaufnahme bitten wir abzusehen und soweit möglich persönlich oder per Email vorstellig zu werden.

 

Anfragen und Anträge bitte wie gewohnt zur Gartensaison (von März mit Oktober), jeden 1. und 3. Freitag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Vereinshütterl. Ausser Feiertags.

 

Bewerbungen, Einwendungen gegen Begehungsmitteilungen bitte immer schriftlich an:

Kleingartenverein NW-63,

c/o KANZLEI DÜRCKHEIM

Dachauer Str. 140 C

80637 München

 

Zu den Sprechzeiten am 1. oder 3. Freitag im Monat könnten neben den üblichen Anfragen, Bescherden und Anträgen auch einmal kleine Aufmerksamkeiten (ein selbstgekaner Kuchen zum Beispiel oder eine paar Schnittchen) als Ehrenlohn für die ganze Vorstands-Arbeiter abgegeben werden.

Registerauszug-30-12-2025
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Mitglied ohne Stimmrecht im Verein durch die Fördermitgliedschaft

Satzung NW-63

Satzung NW-63
NW-63-Satzung-1-13-2025.pdf
PDF-Dokument [24.9 MB]

Stimmberechtigtes Mitglied im Verein und Verband durch Pachtvertrag (1. Person)

Als Vereinsmitglied (Fördermitglied) wirst du, als zuerst genannten Person, mit Abschluss des Pachtvertrages gleichzeitig Mitglied im Stadtverband München und stimmberechtigtes Mitglied in deinem Kleingartenverein.

Satzung StadtVerband München
Satzung_KvM__2016.pdf
PDF-Dokument [547.5 KB]

Zur Frage der Vertretung des Vereins:

Die Vereinsverwaltung wird vom Vorstand gemeinsam und nach sorgfältiger Absprache und in demokratischer Abstimmung erledigt.

 

Die Vertretung des Vereins rechtsverbindlich nach aussen erfolgt laut unserer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder, worunter immer die 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss. (vgl. § 11 Nr. 2 iVm § 11 Nr. 1 Satzung) Der Verein wird immer durch 2 Personen gemeinsam vertreten.

 

Marion Simon (1. Vorsitzende) und/oder Constantin von Dürckheim (2. Vorsitzender) gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes (Schriftführer/Kassier/Beisitzer). (vgl. § 11 Nr. 2 iVm § 11 Nr. 1 Satzung)

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© KGV Nord West 63 Am Kapuzinerhölzl Alle Fotos: (C) Dürckheim, Schneider, Strittmatter. Weitergabe und Verwendung bitte nur mit schriftlicher Genehmigung, Danke! 11-03-2026