Mitglieder im Verein

Wir unterscheiden:

Ordentliche Mitglieder, in der Vereinssatzung als "Mitglieder" bezeichnet.

Fördermitglieder, in der Satzung als ausserordentliche Mitglieder bezeichnet und Eherenmitglieder.

 

Es kamen in der Vergangenheit Nachfragen zur Gartenvergabe auf, deshalb  möchten wir hier klarstellen:

Nur Fördermitglieder, eingetragene Ehepartner und Mitglieder der Familienliste können einen Garten bekommen.

Förder des Vereins , sog. Fördermitglieder müssen mindestens ein Jahr auf der Liste stehen. Es gibt keinen Anspruch auf einen Garten oder die Einhaltung einer Reihenfolge.

 

Als sog. Fördermitglied wirst du auf die Warteliste für einen Kleingarten aufgenommen. Du bist damit nicht "ordentliches Mitglied" des Vereins im Sinne der Satzung. Alle Rechte und Pflichten der Satzung gelten nur für ordentliche Mitglieder. Erst mit Abschluss des Pachtvertrages wirst du Mitglied im Stadtverband München und stimmberechtigtes ordentliches Mitglied in deinem Kleingartenverein.

 

Über die Aufnahme auf die Liste der Förderer des Vereins entscheidet der Vereinsvorstand anhand deiner Bewerbung und einem persönlichen Gespräch.

 

Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit von beiden Seiten formlos beendet werden. Sie erlischt, wenn nicht bis spätestens zum 30.09. des laufenden Jahres der Beitrag für das kommende Jahr bezahlt wurde. Eine Erinnerung oder Mahnung erfolgt nicht. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

 

Zu den Gartenvergaben:

In der Satzung und im Antrag steht: Der Vorstand (also alle 9 Mitglieder) entscheiden gemeinsam, wer wo am besten passt. Um das gut zu machen, wollen wir alle Bewerber persönlich kennen lernen. Dazu haben wir eine Fördermitgliedsbeauftragte installiert, Martina Helmbrecht.  m.helmbrecht (at) kgv-nw63.de

 

 Im Generalpachtvertrag von 1991 ist zudem geregelt, dass in der Anlage NW 63 nur Personen aus bestimmten Stadtbezirken zugelassen werden, die im Umfeld der Anlage ansässig sind. Eine Karte dazu werden wir zeitnah auf der Homepage veröffentlichen.

Es handelt sich um die Stadtbezirke: 37 Obermenzig, 23 Allach Untermenzing, 10 Moosach und 9 Neuhausen Nymphenburg. 

Mit eingetragen im Pachtvertrag, als zweite Person, können nur Ehepartner oder Lebenspartner die einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Mitglied im zugelassenen Stadtbezirk haben.

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© KGV Nord West 63 Am Kapuzinerhölzl Alle Fotos: (C) Dürckheim, Schneider, Strittmatter. Weitergabe und Verwendung bitte nur mit schriftlicher Genehmigung, Danke! 11-03-2026