Wir unterscheiden: Ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Eherenmitglieder.
Es kamen in der Vergangenheit Nachfragen zur Gartenvergabe auf, deshalb möchten wir hier klarstellen:
Nur Fördermitglieder, eingetragene Ehepartner und Mitglieder der Familienliste können einen Garten bekommen.
Neu ist: Fördermitglieder müssen mindestens ein Jahr auf der Liste stehen. Es gibt keinen Anspruch auf einen Garten oder die Einhaltung einer Reihenfolge. In der Satzung und im Antrag steht: Der Vorstand (also alle 9 Mitglieder) entscheiden gemeinsam, wer wo am besten passt. Um das gut zu machen, wollen wir alle Bewerber persönlich kennen lernen. Dazu haben wir eine Fördermitgliedsbeauftragte installiert, Martina Helmbrecht.
Im Generalpachtvertrag von 1991 ist zudem geregelt, dass in der Anlage NW 63 nur Personen aus bestimmten Stadtbezirken zugelassen werden, die im Umfeld der Anlage ansässig sind. Eine Karte dazu werden wir zeitnah auf der Homepage veröffentlichen.
Es handelt sich um die Stadtbezirke: 37 Obermenzig, 23 Allach Untermenzing, 10 Moosach und 9 Neuhausen Nymphenburg.
Mit eingetragen im Pachtvertrag, als zweite Person, können nur Ehepartner oder Lebenspartner die einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Mitglied im zugelassenen Stadtbezirk haben.