Kleingartenverein Nord West 63 Am Kapuzinerhölzl
KleingartenvereinNord West 63 Am Kapuzinerhölzl

Fördermitglied werden 

 

Aufnahmestopp!

 

Da wir innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Bewerbungen erhalten haben, müssen wir die Aufnahme weiterer Fördermitglieder leider wieder einstellen.

 

Wir bitten derzeit von weiteren Bewerbungen abzusehen. Sobald die Liste wieder geöffnet ist wird es hier mitgeteilt.

BEWERBUNGSSCHREIBEN

Wenn du dich bis hierhin durchgelesen hast, scheinst du wirklich an einem Garten interessiert zu sein. Dann möchten wir dich bitten, uns eine persönliche und keine CHAT-GBT-Bewerbung zu schicken.

 

Darin steht, wer du bist, was du so beruflich machst, ob du verheiratet bist und/oder Kinder hast, wo du wohnst usw. 

- Warum möchtest du einen Garten?

- Wieviel Zeit denkst du pro Woche in deinem Garten zu verbringen?

- Kommst du auch im Winter oder nur zur Gartenzeit?

- Würdest du auch bei Gemeinschaftsprojekten, Heckenschnitt, Festaufbau, Flohmarkt mithelfen, Kuchen oder Salate spenden?

- Hast du schon Erfahrung mit gärtnern?

- Warum unsere Anlage und nicht eine der einhundert anderen in München?

 

Wir freuen uns auf deinen Brief oder die Email, den wir natürlich absolut vertraulich behandeln und der uns bei der Auswahl der neuen Vereinsmitglieder eine wertvolle Hilfestellung sein kann.

 

KGV-NW-63

c/o Kanzlei Dürckheim

Dachauer Str. 140c

80637 München

 

oder

 

m.helmbrecht (at) kgv-nw63.de (Fördermitgliedsbeauftragte)

 

Nur Fördermitglieder, eingetragene Ehepartner und Mitglieder der Familienliste können einen Garten bekommen.

 

Fördermitglieder müssen mindestens ein Jahr auf der Liste stehen.

 

Die Wartzezeiten betragen derzeit rund 3-4 Jahre.

 

Es ensteht für Fördermitglieder kein Anspruch auf einen Garten oder die Einhaltung einer Reihenfolge.

Es steht dem Vorstand und auch den Fördermitgliedern frei, die Fördermitgliedschaft jederzeit zu kündigen. Gezahlte Beiträge werden als Förderbeiträge im Kündigungsfall nicht erstattet.

 

Fördermitglieder zahlen jährlich im Voraus für das kommenden Jahr einen Beitrag in Höhe von 60,00 EUR an den Verein.

Im Jahr der Aufnahme werden deshalb zwei Beträge (120,00) fällig, einen für das laufende Jahr der Aufnahme (Jahr 1) und einen für das kommende Jahr (Jahr 2). 

Im Jahr das dem Aufnahmejahr (Jahr 2) folgt, wird der im Voraus für das kommenden Jahr (Jahr 3) zu entrichtende Beitrag erneut bis spätestens zum 30. September fällig.

 

Nicht fristgerechte Zahlung löst die Fördermitgliedschaft auf und führt zur unvermeidlichen Streichung von der Förderliste.

So steht es auch im Antrag auf Fördermitgliedschaft.

 

 

Gartenvergaben und Aufnahme von Fördermitgliedern: In der Satzung und im Antrag steht: Der Vorstand (also alle 9 Mitglieder) entscheiden gemeinsam, wer am zum Verein besten passt. Um das heraus zu finden, wollen wir alle Bewerber persönlich kennen lernen. Dazu haben wir eine Fördermitgliedsbeauftragte installiert, Martina Helmbrecht.

 

 Im Generalpachtvertrag von 1991 ist zudem geregelt, dass sich in der Anlage NW 63 nur Personen aus bestimmten Stadtbezirken zugelassen werden, die im Umfeld der Anlage ansässig sind. Eine Karte dazu werden wir zeitnah auf der Homepage veröffentlichen.

 

Es handel sich um die Stadtbezirke: 37 Obermenzig, 23 Allach Untermenzing, 10 Moosach und 9 Neuhausen Nymphenburg. 

Mit eingetragen auf dem Pachtvertrag, als zweite Person, können nur Ehe/ oder Partner oder andere Verwandte, die einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Mitglied im zugelassensenem Stadtbezirk haben.

 

FöMi-Treff 2026:

Samstag 18. April 2026, ab 14.00 Uhr

Am Samstag, dem 18.04.2026 freut sich der Verein seine Fördermitglieder besser kennen zu lernen. Wir laden alle Fördermitglieder des Vereins ab 14.00 Uhr auf den Häckselplatz, Eingang Schragenhofstr. 11 ein. 

Programm: Ansprache zum Thema Fördermitgliedschaft, Möglichkeiten und Perspektiven, evtl. Besichtigung der Anlage, gemütliches Beisammensein.

 

Rückblick: Obwohl einige der, besonders die schon länger auf der Liste stehenden FöMis, nichts haben von sich hören lassen, war es ein sehr gelungener Nachmittag :)). der Verein kann sich glücklich schätzen, so nette und interessierte Fördermitglieder zu haben.

Bei schönstem Wetter haben Martina, unsere Fördermitgliedsbeauftragte und Marion unsere 1. Vorsitzende die Bewerber begrüßt und in der Anlage wilkommen geheissen. Constantin unser 2. Vorsitzender hat über die Kleingartenregeln informiert. Der angehende Gartenfachberater Tommy hat auf Möglichkeiten der Fortbildung und Inanspruchnahme seiner Expertise hingewiesen.

Es gab belegte Brote, Kaffee, FöMi-Kekse, Muffins und Getränke und jede Menge interessante Gespräche.

Bei der anschließenden Gartenbesichtigung mit Schnitzeljagd konnten sich die FöMis Gärten heraussuchen, die ihren Vorlieben entsprachen. Die Ergebnisse wurden gesammelt und den jeweiligen Bewerbern zugeordnet.

Das hilft sehr, bei künftigen Gartenvergaben.

 

Besonderer Dank geht raus an Martina und den Festausschuss für die ganze Organisation. Dank geht an den lieben Schneider Peter und Doris und Tommy vom Festausschuss für die köstlichen Marmeladen- und Schnittlauchbrote.

Und besonderer Dank an die FöMi selbst, dank deren Spenden die gesamte Veranstaltung für den Verein fast kostenneutral verlaufen ist.

 

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© KGV Nord West 63 Am Kapuzinerhölzl Alle Fotos: (C) Dürckheim, Schneider, Strittmatter. Weitergabe und Verwendung bitte nur mit schriftlicher Genehmigung, Danke! 11-03-2026