Kleingartenverein NW-63 Am Kapuzinerhölzl
Kleingartenverein NW-63Am Kapuzinerhölzl

Gartenbegehungen

Um den Schutz des Bundeskleingartengesetzes für uns alle zu erhalten, ist es zwingend notwendig, die engen Vorschriften des Gesetzes und der Gartenordnung einzuhalten. Ausnahmen sind nicht zu dulden und Verstöße können zur Kündigung des Pachtvertrages führen.

 

Aus diesem Grund werden regelmäßig von der Stadt München und von den jeweiligen Beauftragten deines Vorstandteams  Gartenbegehungen durchgeführt. Bitte versteht diese Maßnahmen als Service und nicht als Gängelei.

Denn die Privilegien eines Kleingartens stehen nur denjenigen rechtmäßig zu, die sich auch an die Vorgaben der Kleingartenordnung und der jeweiligen Gesetze halten.

Wer sich daran nicht halten möchte oder kann, dem steht es frei, sich jederzeit nach einem anderem Freizeitgrungstück ausserhalb der Kleingartenwelt umzusehen.

 

Zur Übersichtlichkeit unten angefügt ein Begehungsvordruck, wo man gut sehen kann, auf was geachtet wird. Und ob die eigene Parzelle noch verbessert werden kann. ;)

Begehungsprotokoll__06.2024(3).pdf
PDF-Dokument [552.0 KB]

Hier eine Kurzversion der Münchner Gartenordnung und Beschlüsse der generalversammlung der M.Kleingärten, mit allen aktuellen Erlaubnissen, Verboten, Maßen und Abständen, die uns der Stadtverband München zur Verfügung gestellt hat.

Und wichtig: Diese Vorgaben sind nicht etwa eine Empfehlung, sondern sie sind zwingend. Das heisst, es darf von ihnen nicht abgewichen werden.

Stand: Mai-2025

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© KGV NW-63 Am Kapuzinerhölzl Alle Fotos: (C) Dürckheim, Drechsler, Schneider, Strittmatter. Weitergabe und Verwendung bitte nur mit schriftlicher Genehmigung, Danke! 06-2025