Wir unterscheiden: Ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Eherenmitglieder.
Es kamen in der Vergangenheit Nachfragen zur Gartenvergabe auf, deshalb möchte ich noch einmal klarstellen:
Nur Fördermitglieder, eingetragenen Ehepartner und Familienliste können einen Garten bekommen.
Neu ist: Fördermitglieder müssen mindestens ein Jahr auf der Liste stehen. Es gibt keinen Anspruch auf einen Garten oder die Einhaltung einer Reihenfolge. In der Satzung und im Antrag steht ganz klar: Der Vorstand, also alle 9 Mitglieder, entscheiden gemeinsam, wer wo am besten passt. Um das besser zu machen wollen wir alle Bewerber persönlich kennen lernen. Dazu haben wir eine Fördermitgliedsbeauftragte installiert, Helmbrecht, Martina.
Im Generalpachtvertrag von 1991 ist zudem geregelt, dass sich in der Anlage NW 63 nur Personen aus bestimmten Stadtbezirken zugelassen werden, die im Umfeld der Anlage ansässig sind. Eine Karte dazu werden wir zeitnah auf der Homepage veröffentlichen.
Es handel sich um die Stadtbezirke: 37 Obermenzig, 23 Allach Untermenzing, 10 Moosach und 9 Neuhausen Nymphenburg.