1. Vorsitzende: Marion Simon, Email: email (at) kgv-nw63.de
2. Vorsitzender: Constantin Dürckheim, duerckheim (at) kgv-nw63.de
1. Kassiererin: Vera Petkovic, 1.kassier (at) kgv-nw63.de
2. Kassierer: Marcel Preuß, m.preuss (at) kgv-nw63.de
1. Schriftführerin: seit 10.03.2026 unbesetzt: 1.schriftführer (at) kgv-nw63.de
2. Schriftführer: Jochen Strittmatter, j.strittmatter (at) kgv-nw63.de
1. Beisitzer: Peter Schneider
2. Beisitzerin: Doris Kurtenbach, d.kurtenbach (at) kgv-nw63.de
3. Beisitzerin; Martina Helmbrecht, m.helmbrecht (at) kgv-nw63.de
Gerne stehen die Mitglieder des Vorstandes bei Fragen zum Verein und Garten zur Verfügung. Aber bitte beachten Sie, dass die Vorstände ausschließlich in ihrer Freizeit für den Verein untgeltlich tätig sind und auch ein gewisses Recht auf ein Wochenende haben. Von telefonischer Kontaktaufnahme bitten wir abzusehen und soweit möglich persönlich oder per Email vorstellig zu werden.
Anfragen und Anträge bitte wie gewohnt zur Gartensaison (von März mit Oktober), jeden 1. und 3. Freitag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Vereinshütterl.
Bewerbungen, Einwendungen gegen Begehungsmitteilungen bitte immer schriftlich an:
Kleingartenverein NW-63,
c/o KANZLEI DÜRCKHEIM
Dachauer Str. 140 C
80637 München
Als Vereinsmitglied (Fördermitglied) wirst du, als zuerst genannten Person, mit Abschluss des Pachtvertrages gleichzeitig Mitglied im Stadtverband München und stimmberechtigtes Mitglied in deinem Kleingartenverein.
Zur Frage der Vertretung des Vereins:
Grundsätzlich gilt: Die Vereinsarbeiten werden vom Vorstand gemeinsam und nach sorgfältiger Absprache und in demokratischer Abstimmung erledigt.
Die Vertretung des Vereins rechtsverbindlich nach aussen erfolgt laut unserer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder, worunter der 1. oder 2. Vorsitzende sein muss. (vgl. § 11 Nr. 2 iVm § 11 Nr. 1 Satzung) Der Verein wird immer durch 2 Personen gemeinsam vertreten.
Marion Simon (1. Vorsitzende) und/oder Constantin von Dürckheim (2. Vorsitzender) gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes (Schriftführer/Kassier/Beisitzer). (vgl. § 11 Nr. 2 iVm § 11 Nr. 1 Satzung)