Kleingartenverein Nord West 63 Am Kapuzinerhölzl
KleingartenvereinNord West 63 Am Kapuzinerhölzl

NW-63 in Zahlen

Gegründet: 1964

Gärten: 192

Ordentliche Mitglieder: 191 (01/2026)

Durchschnittl. Gartengröße: 300 m2

Geschätzte Fläche insgesamt: 7,8 ha

 

Vereinsvorstand

1. Vorsitzender kommissarisch: 

   derzeit unbesetzt

 

Stellvertreter

      2. Vorsitzender: Constantin Dürckheim, Email: email@kgv-nw63.de

 

2. Vorsitzender: Constantin Dürckheim, Email: email@kgv-nw63.de

 

1. Kassiererin: Vera Petkovic, Email: 1.kassier@kgv-nw63.de

 

2. Kassierer: Marcel Preuß, Email: 2.kassier@kgv-nw63.de

 

1. Schriftführerin: Patrizia Schmidt, Email: 1.schriftführer@kgv-nw63.de

 

2. Schriftführer: Jochen Strittmatter, Email: 2.schriftführer@kgv-nw63.de

 

1.  Beisitzer: Peter Schneider

 

2.  Beisitzerin: Doris Kurtenbach

 

3.  Beisitzerin; Martina Helmbrecht: Email: m.helmbrecht@kgv-nw63.de

 

Gerne stehen Ihnen die Mitglieder des Vorstandes bei Fragen zum Verein und Garten zur Verfügung. Aber bitte beachten Sie, dass die Vorstände ausschließlich in ihrer Freizeit für den Verein untgeltlich tätig sind und auch ein gewisses Recht auf ein Wochenende haben. Von telefonischer Kontaktaufnahme bitten wir abzusehen und soweit möglich persönlich vorstellig zu werden.

 

Anfragen und Anträge bitte wie gewohnt zur Gartensaison, freitags zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Vereinshütterl.

 

Bewerbungen, Einwendungen gegen Begehungsmitteilungen bitte immer schriftlich an:

Kleingartenverein NW-63,

c/o KANZLEI DÜRCKHEIM

Dachauer Str. 140 C

80637 München

 

email@kgv-nw63.de

Registerauszug vom 30.12.2025

Registerauszug-30-12-2025
BY-München_VR_6267+AD-20260104143257.jpg
JPG-Datei [913.0 KB]

Mitglied ohne Stimmrecht im Verein durch die Fördermitgliedschaft

Satzung NW-63

Satzung NW-63
NW-63-Satzung-1-13-2025.pdf
PDF-Dokument [24.9 MB]

Stimmberechtigtes Mitglied im Verein und Verband durch Pachtvertrag (1. Person)

Als Vereinsmitglied (Fördermitglied) wirst du, als zuerst genannten Person, mit Abschluss des Pachtvertrages gleichzeitig Mitglied im Stadtverband München und stimmberechtigtes Mitglied in deinem Kleingartenverein.

Satzung StadtVerband München
Satzung_KvM__2016.pdf
PDF-Dokument [547.5 KB]

Zur Frage der Vertretung des Vereins:

Grundsätzlich gilt: Die Vereinsarbeiten werden vom Vorstand gemeinsam und nach sorgfältiger Absprache und in demokratischer Abstimmung erledigt.

Die Vertretung des Vereins rechtsverbindlich nach aussen erfolgt laut unserer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder, worunter der 1. oder 2. Vorsitzende sein muss. (vgl. § 11 Nr. 2 iVm § 11 Nr. 1 Satzung) Der Verein wird immer durch 2 Personen gemeinsam vertreten.

 

Der 1. Vorsitzende hat am 25.06.2025 sein Amt aufegegeben. Sein Amt wird seit dem von seinem Vertreter, dem 2. Vorsitzenden übernommen. (vgl. § 11 Nr. 3 a und b Satzung).

 

Damit wird der Verein seit dem 25.06.2025 wie folgt vertreten.

 

Constantin von Dürckheim (2. Vorsitzender) gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes (Schriftführer/Kassier/Beisitzer). (vgl. § 11 Nr. 2 iVm § 11 Nr. 1 Satzung)

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© KGV NW-63 Am Kapuzinerhölzl Alle Fotos: (C) Dürckheim, Drechsler, Schneider, Strittmatter. Weitergabe und Verwendung bitte nur mit schriftlicher Genehmigung, Danke! 06-2025