Kleingartenverein NW-63 Am Kapuzinerhölzl
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Richtig Kompostieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Schädlingsansiedlungen

 

Wichtige und einfachste Maßnahme ist die richtige Befüllung und regelmäßige Umschichtung von Komposthaufen.

Nicht kompostiert werden dürfen:

  • kranke, mit Schädlingen befallene Pflanzenreste.
  • Zitrusfrüchte und Obst, das sehr stark gespritzt ist.
  • tierische Produkte (Käse, Wurst).
  • gekochte Küchen- und Grillabfälle (Essensabfälle).
  • Reste vom letzten Grillfest (Fleischabfälle, Knochen).
  • Papiertaschentücher und Windeln.
  • Regelmäßige Umschichtung von Komposthaufen.

Zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Schädlingsansiedlungen:

  • Lagern Sie keine Abfallsäcke über Nacht und wenn, dann für Tiere unzugänglich.
  • Nehemen Sie die Abfälle täglich heim.
  • Halten Sie Ihre Abfallgefäße stets gut verschlossen.

 

Eigentlich selbstverständlich, aber dennoch ein Hinweis an diejenigen, die es angeht:

Entsorgen Sie bitte größere Mengen von Partyabfällen, Grillresten oder Pflanzbehältern daheim in Ihrem Restmüll und nicht in, bzw. neben den Müllbehältern der Garten- und Aussenanlagen. Diese werden nur selten geleert und die Tiere ziehen den Müll des Nachts heraus und verteilen ihn in der Umgebung, was weiteres Kleingetier (z.B. Ratten) anlockt. Sie haben die die Sachen in den Garten getragen, da sollte es doch möglich sein, sie wieder mit heim zu nehmen?

 

Das gleiche gilt für Grünschnitt oder altes Inventar. Bitte zum Wertstoffhof und nicht in den Aussenanlagen verteilen. der Verein wird regelmäßig von Amt für Gartenbau darauf hingewiesen.

 

 

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