Kleingartenverein NW-63 Am Kapuzinerhölzl
Kleingartenverein NW-63Am Kapuzinerhölzl

Gärten mit Luft nach oben ;)

Auch nach Meinung offizieller Stellen, ist unsere Gartenanlage insgesamt wieder in einem vorzeigbaren Zustand. Bei der Begehuing 2023 gaben weniger als 10 Gärten ersthaften Grund zur Beanstandung.

Fünf dieser "Problemgärten" haben trotz schriftlicher Mitteilung bislang wenig, bis keine Veränderung gezeigt. Das ist nicht so gut, denn der Schutz des Kleingartengesetzes bezieht sich auf Kleingärten und nicht auf Unratlagerstätten. Es ist wichtig, die Mängel bis Sommer 2024 abzustellen. Sonst handelt es sich um einen wiederholten Verstoß und dann wird - in unser aller Interesse - der Stadtverband eingeschaltet.

Vorsicht! Ein wiederholter Verstoß gegen die Gartenordnung kann zur Kündigung führen.

 

Sollte sich Gartenmitglieder unsicher sein, was im Garten zu tun ist, kann gerne mit dem Vorstand ein Termin zur Besichtigung und Beratschlagung ausgemacht werden.

Wenn grundsätzlich kein Interesse an kleingärtnerischer Bewirtschaftung vorhanden ist, wäre es besser, sich nach einem anderen Freizeitgrundstzück umzusehen. Schließlich sind wir ein Kleingartenverein, kein Grillverein, kein Fußballverein und kein Gebetsverein!

 

Die Geschmäcker sind verschieden, aber man sieht den unten gezeigten Gärten an, wo die Schwerpunkte der Gartler liegen.

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