Kleingartenverein NW-63 Am Kapuzinerhölzl
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Gemeinschaftsarbeit

Zweimal im Jahr wird es rummelig in der Kleingartenanlage. Samstags zur frühen Stunde, schon um 7.30 Uhr sind die ersten Gartler zu sehen. In Arbeitskleidung mit Schubkarren oder anderen Gerätschaften strömen sie Richtung Vereinshütterl.

Gemeinschaftsarbeit steht an. Das bedeutet Heckenschneiden, Laub rechen, Wege säubern, Müll aufsammeln, Schnittgut abtransportieren.

Nach der Arbeitseinteilung geht es los. Mit Heckenscheren, Sägen und anderem Gerät werden die Hecken an den Hauptwegen auf die vorgeschriebenen 1,30 m gestutzt.

Am Spielplatz werden die achtlos weggeworfenen Papierchen, Windeln und anderes Delikates eingesammelt. Das Schnittgut wird auf die Haufen getragen.

Mancher Gartler nutzt die Gelegenheit, um auch sein privates Schnittgut dazuzulegen. Das ist nur dann in Ordnung, wenn es sich um reines Strauchschnittgut (häckselbar) handelt. Erde, Wurzelstöcke, Gras und Blumen dürfen nicht auf die Haufen. Sonst bekommt der Verein zukünftig von der Stadt eine saftige Rechnung über Müll.

 

10.30 Uhr ist die erste Pause. Wer mag, bekommt ein Bier und eine Wurst. Alkoholfreies und Kaffee ist auch zu haben.

 

Gegen 12.00 Uhr ist es dann schon wieder vorbei. Meterhoch türmen sich die Schnittguthaufen auf, letzte Spuren der Zubringer werden von den Wegen gefegt und die ersten sammeln sich am Häckselplatz, um den Tag auf den bereitgestellten Bänken bei Freibier und Brotzeit ausklingen zu lassen.

Die Gartler haben Gelegeneheit, an einem von zwei Terminen im Jahr mitzumachen. Wer nicht mitmacht, darf einen Obulus in die Vereinskasse zahlen, der ungefähr einem realistischen Stundenlohn für 4 Std. Arbeit entspricht.

 

Dabei geht es bei der Gemeinschaftsarbeit weniger um die Arbeit, vielmehr geht es um die Gemeinschaft. Auch Schwerbehinderte und über 70-jährige sind sehr willkommen, da sich auch für sie, die Gemeinschaft fördernde, leichte Tätigkeiten finden werden.

Teilnahme am Vereinsleben z.B. beim Gemeinschaftsdienst

Was bedeutet eigentlich "Kleingärtnerische Nutzung"?

 

Kleingärtnerische Nutzung:

Mindestens 1/3 der Gesamtfläche (inkl. Hütte und Terasse) ist mit Obst, Gemüse und Hackfrüchten zu bepflanzen und in der Saison zu bewirtschaften. Bei einem Garten von 300 m2 sind das 100 m2. Beete sind einfach auszurechnen (Länge x Breite) Sträucher etwas schwieriger. Faustregel: Beerensträcher werden mit 1 m2 gerechnet, Obstbäume können mit 1/2 Kronendurchmesser angesetzt werden.

 

Pflege der Anpflanzungen:

Bewirtschaften heisst: Auch einmal Unkraut jäten, hier und da mal gießen. Rasenmähen (Akku) ist zu Arbeitszeiten an Werktagen inkl. Samstag ausdrücklich gestattet und erwünscht. Beim Heckenschnitt bitte die Vogelbrutzeiten (März bis August) beachten.

 

Gerümpel und Unrat im Garten:

Mit der Zeit sammen sich defekte Werkzeuge, kaputte Gewächshäuser, Gartenmöbel und Spielsachen, Trampoline an. Bitte diese zeitnah aufräumen und ggf. entsorgen. Auch wenn es den Gartenbesitzer selbst nicht stören mag, so sind die meisten Gärten doch gut einsehbar und für das Auge der Betrachter eine grobe Belätigung, die nicht notwendig ist.

 

Fazit:

Man sieht einem Garten an, ob sich jemand darum kümmert oder ob hier lediglich zweimal im Jahr Kindergeburtstag gefeiert und gegrillt wird. Jeder hat Verständnis, wenn es der Gesundheitszustand oder die Arbeitszeit nicht zulässt, dass man pro Woche einige Stunden im Garten verbringt. Doch wäre es nur fair gegenüber den Wartenden auf der Förderliste, den Weg zum eingenen Garten frei zu machen und den Garten abzugeben.

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