Kleingartenverein NW-63 Am Kapuzinerhölzl
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Kleingärtnerische Nutzung

Was bedeutet eigentlich "Kleingärtnerische Nutzung"?

 

Kleingärtnerische Nutzung:

Mindestens 1/3 der Gesamtfläche, inkl. Hütte und Terasse ist mit Obst, Gemüse und Hackfrüchten zu bepflanzen und in der Saison zu bewirtschaften. Bei einem Garten von 300 m2 sind das 100 m2. Beete sind einfach auszurechnen (länge x Breite), Sträucher etwas schwieriger. Faustregel: Beerensträcher werden mit 1 m2 gerechnet, Obstbäume können mit 1/2 Kronendurchmesser ansetzt werden.

 

Pflege der Anpflanzungen:

Bewirtschaften heisst: Auch einmal Unkraut jäten, hier und da mal giessen. Rasenmähen (Akkurasenmäher) ist zu Arbeitszeiten an Werktagen inkl. Samstag ausdrücklich gestattet. Beim Heckenschnitt bitte die Vogelbrutzeiten (März bis August) beachten.

 

Gerümpel und Unrat im Garten:

Mit der Zeit sammen sich defekte Werkzeuge, kaputte Gewächshäuser, Gartenmöbel und Spielsachen, Trampoline an. Bitte diese zeitnah aufräumen und ggf. entsorgen. Auch wenn es den Gartenbesitzer selbst nicht stören mag, so sind die meisten Gärten doch gut einsehbar und für das Auge der Betrachter eine grobe Belästigung, die nicht notwendig ist.

 

Fazit:

Man sieht einem Garten an, ob sich jemand darum kümmert oder ob hier lediglich zweimal im Jahr Kindergeburtstag gefeiert und gegrillt wird. Jeder hat Verständnis, wenn es der Gesundheitszustand oder die Arbeitszeit nicht zulässt, dass man pro Woche einige Stunden im Garten verbringt. Doch wäre es nur fair gegenüber den Wartenden auf der Förderliste den Weg zu eingenem Garten frei zu machen und den Garten abzugeben.

 

Pachtbestimmungen und Gartenordnung Stadtverband München
Allg-Pachtbestimmungen-und-Gartenordnung[...]
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