Mit Beginn der Gartensaision kommt auch wieder der Wunsch nach dem einen oder anderen Grillfest. Was damit einher geht, ist oft der Wunsch nach offenem Feuer.
Offenes Feuer im Garten ist nur erlaubt, wenn: - alle Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Merkblatt der Berufsfeuerwehr - unten)
- die Sicherheit (Feuergefahr, Funkenflug) gewährleistet ist und
- keiner der Nachbarn durch das offene Feuer (Rauch, etc) belästigt oder gestört wird.
Grundsätzlich ist es verboten Bioabfälle, altes Holz, Stroh, Laub, Papier, usw. oder behandeltes Holz (lackiert, lasiert, ...) in einem offenen Feuer zu verbrennen. |